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Einspeisevergütung 2026: Sinkende Vergütungssätze und Solar-Check vor der Reform

Von der DeineSolar.Energy-Redaktion1. Juli 20267 Min. Lesezeit

Die Einspeisevergütung sinkt. Seit Februar 2024 automatisch alle sechs Monate um ein Prozent – und ab 2027 droht für neue kleine Anlagen die vollständige Abschaffung der garantierten Festvergütung. Wer 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, sichert sich noch 20 Jahre Bestandsschutz zu heute gültigen Sätzen. Wer wartet, riskiert deutlich schlechtere Konditionen oder gar keine Festvergütung mehr. Dieser Artikel erklärt, welche Vergütungssätze aktuell gelten, wann die nächste Absenkung kommt, was die Reform ab 2027 bedeutet – und warum die eigentliche Rendite einer Solaranlage ohnehin weniger mit der Einspeisevergütung als mit dem Eigenverbrauch zusammenhängt. ---

Aktuelle Einspeisevergütung 2026: Die gültigen Sätze im Überblick

Seit dem 1. Februar 2026 gelten für Dach-Solaranlagen folgende Vergütungssätze:

| Anlagengröße | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung | |---|---|---| | Bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh | | Bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |

Diese Sätze gelten bis zum 31. Juli 2026. Ab dem 1. August 2026 sinken sie im Rahmen der gesetzlich festgelegten Degression erneut – auf dann 7,71 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,23 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp.

Die Degression von einem Prozent alle sechs Monate ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert und läuft automatisch ab – unabhängig davon, ob die Bundesregierung weitere Beschlüsse fasst.

Was bedeutet Voll- vs. Teileinspeisung? Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, der Haushalt bezieht weiterhin Strom vom Versorger. Bei der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) verbraucht der Betreiber den Solarstrom zunächst selbst und speist nur den überschüssigen Rest ein. Die Teileinspeisung ist für die meisten Haushalte wirtschaftlicher – dazu mehr im Abschnitt zum Eigenverbrauch.

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Die Degression im historischen Kontext: 86 % Rückgang seit 2004

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik ist seit ihrer Einführung 2004 um über 86 Prozent gesunken. Das klingt dramatisch, lässt sich aber in einen wichtigen Zusammenhang einordnen: Parallel dazu sind die Kosten für Solaranlagen drastisch gefallen. Eine Anlage, die vor 15 Jahren das Dreifache gekostet hätte, amortisiert sich heute trotz niedrigerer Vergütung oft sogar schneller.

Die aktuell gültigen Sätze von 7,78 ct/kWh für Überschusseinspeisung sind kein Treiber für die Wirtschaftlichkeit mehr – das war vor zehn Jahren noch anders. Heute ist der Eigenverbrauch der entscheidende Hebel, wie weiter unten erklärt wird.

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Was ändert sich ab 2027? Die geplante Reform

Das ist der entscheidende Punkt für alle, die mit dem Gedanken spielen, eine Solaranlage zu installieren: Ab dem 1. Januar 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen abgeschafft werden. Geplant sind marktorientierte Modelle, die sich an variablen Börsenpreisen orientieren.

Was das konkret bedeutet: Wer sich die garantierte 20-jährige Festvergütung noch sichern möchte, muss seine Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nehmen. Anlagen, die bis zu diesem Datum angeschlossen werden, genießen Bestandsschutz – die heute gültigen Sätze gelten dann für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.

Wichtige Einschränkung seit Februar 2025: Seit dem 25. Februar 2025 gilt das sogenannte Solarspitzengesetz. Es regelt, dass Betreiber neuer PV-Anlagen bei negativen Börsenpreisen keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Das betrifft vor allem Phasen starker Sonneneinspeisung bei geringer Nachfrage – typischerweise an Wochenenden im Frühjahr und Sommer. Wer einen Batteriespeicher nutzt und seinen Eigenverbrauch optimiert, ist von dieser Regelung weniger betroffen, weil er in solchen Phasen weniger einspeist.

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Eigenverbrauch schlägt Einspeisung: Warum die Vergütung nicht der Hauptfaktor ist

Hier liegt ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele Menschen bewerten eine Solaranlage hauptsächlich danach, wie viel Einspeisevergütung sie bekommen. Das greift zu kurz.

Der selbst verbrauchte Solarstrom ersetzt teuren Netzstrom. Aktuell kostet eine Kilowattstunde aus dem Netz rund 37 bis 38 Cent – je nach Tarif und Region. Die Einspeisevergütung liegt bei rund 7,78 Cent pro kWh. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom ist damit fast fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste.

Daraus folgt: Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage hängt weniger von der Einspeisevergütung ab als davon, wie viel des erzeugten Stroms direkt im Haushalt genutzt wird.

Ohne Speicher liegt der typische Eigenverbrauchsanteil bei rund 30 Prozent – der Rest wird ins Netz eingespeist. Mit einem Batteriespeicher steigt dieser Anteil auf rund 65 Prozent. Das ist kein linearer, sondern ein wirtschaftlich sehr relevanter Unterschied: Der Speicher verringert die Menge des eingespeisten Stroms und erhöht gleichzeitig die selbst genutzte Menge zu einem deutlich höheren Verrechnungswert.

Wer sich für die Entscheidung interessiert, ob ein Speicher sinnvoll ist, findet dazu eine ausführliche Betrachtung im Artikel Photovoltaik-Eigenverbrauch erhöhen: Lohnt sich ein Batteriespeicher?.

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Lohnt sich eine Solaranlage noch 2026?

Die kurze Antwort: Ja – und zwar vor allem wegen des Eigenverbrauchs, nicht wegen der Einspeisevergütung.

Bei einer typischen Anlage mit hohem Eigenverbrauch und angeschlossenem Batteriespeicher liegt die Amortisationszeit bei rund 8 bis 12 Jahren. Danach produziert die Anlage für ihre verbleibende Lebensdauer – in der Regel 25 bis 30 Jahre – weitgehend kostenfrei Strom. Der Bestandsschutz über 20 Jahre für Anlagen, die noch 2026 in Betrieb genommen werden, ist dabei ein zusätzlicher Planungsvorteil: Die Vergütung für eingespeisten Überschussstrom ist für zwei Jahrzehnte garantiert.

Was spricht dafür, nicht zu warten:

  • Nächste Absenkung der Einspeisevergütung: 1. August 2026
  • Abschaffung der Festvergütung für neue Anlagen geplant ab: 1. Januar 2027
  • Bestandsschutz mit 20-jähriger Garantievergütung nur bei Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026
  • Solarspitzengesetz gilt bereits seit Februar 2025 für Neuanlagen

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Marktstammdatenregister: Pflicht vor dem ersten Vergütungseuro

Ein praktischer Hinweis, der häufig übersehen wird: Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist Voraussetzung für den Erhalt der EEG-Förderung. Ohne diese Registrierung besteht kein Vergütungsanspruch. Das gilt für alle neuen Anlagen – unabhängig von Größe oder Leistung. Die Registrierung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

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Wie viel Ertrag bringt meine Adresse konkret?

Einspeisevergütung, Eigenverbrauch, Amortisation – das sind alles Größen, die stark von der individuellen Situation abhängen: Postleitzahl, Dachausrichtung, verfügbare Fläche, jährlicher Stromverbrauch. Allgemeine Faustformeln liefern nur grobe Näherungen.

Für eine standortgenaue Einschätzung nutzt SolarMatch die PVGIS-Datenbank der EU-Kommission – die gleiche Datenbasis, auf die Fachplaner und Forschungseinrichtungen zurückgreifen. Die Berechnungen liefern standortgenaue Solarertragsdaten mit einer Abweichung von ±3–5 Prozent. Das ist deutlich präziser als pauschale Schätzungen nach dem Motto „rund 900 kWh pro kWp in Deutschland".

Der Solar-Check von SolarMatch funktioniert in drei Schritten:

  • Postleitzahl und Dachfläche eingeben – für standortgenaue Einstrahlungsdaten
  • Ausrichtung, Jahresstromverbrauch und Speicherwunsch wählen – alternativ reicht die Personenzahl im Haushalt
  • Ergebnis abrufen – Ertrag, Eigenverbrauch, Ersparnis, Amortisation und CO₂-Bilanz auf einen Blick

Das Ergebnis liegt in unter einer Minute vor – ohne Registrierung, ohne Angabe von Kontaktdaten, vollständig kostenlos und anonym. Der Solar-Check ist ein Orientierungswerkzeug und kein verbindliches Angebot: Die Ergebnisse helfen, die Ausgangssituation realistisch einzuschätzen, bevor man konkrete Angebote einholt.

Zur Frage, welche Speichergröße zu welcher Anlagenkonfiguration passt, bietet der Artikel Stromspeicher richtig dimensionieren: Welche Speichergröße passt zu meiner PV-Anlage? eine strukturierte Entscheidungshilfe.

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Zusammenfassung: Was 2026 konkret zu beachten ist

  • Aktuelle Vergütung bis 31. Juli 2026: 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp
  • Ab 1. August 2026: Absenkung auf 7,71 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,23 ct/kWh (Volleinspeisung)
  • Ab 1. Januar 2027: Geplante Abschaffung der Festvergütung für neue kleine Anlagen
  • Bestandsschutz: Wer bis 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre garantierte Vergütung
  • Eigenverbrauch ist der Haupthebel: Selbst genutzter Strom ersetzt rund 37–38 ct/kWh Netzstrom – gegenüber 7,78 ct/kWh Einspeisevergütung
  • Mit Speicher: Eigenverbrauchsanteil steigt von ~30 % auf ~65 %
  • Amortisation: Bei hohem Eigenverbrauch und Speicher typischerweise 8–12 Jahre
  • Marktstammdatenregister: Pflichtregistrierung vor dem ersten Vergütungseuro

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FAQ: Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2026

Wie lange gilt die Einspeisevergütung nach Inbetriebnahme? Die Vergütung ist im EEG geregelt und gilt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Wer seine Anlage 2026 in Betrieb nimmt, erhält die heute gültigen Sätze bis Ende 2046 bzw. 2047.

Was ändert sich 2027 bei der Einspeisevergütung? Ab dem 1. Januar 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.

Wann sinkt die Einspeisevergütung das nächste Mal? Die nächste Absenkung um ein Prozent erfolgt automatisch am 1. August 2026.

Was ist das Solarspitzengesetz und wen betrifft es? Seit dem 25. Februar 2025 erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Wer einen Speicher nutzt und seinen Eigenverbrauch erhöht, ist davon weniger betroffen.

Lohnt sich eine Solaranlage noch, wenn die Einspeisevergütung weiter sinkt? Ja – weil die Wirtschaftlichkeit heute hauptsächlich über den Eigenverbrauch erzielt wird, nicht über die Einspeisung. Selbst genutzter Solarstrom ist fast fünfmal so viel wert wie eingespeister. Die Amortisationszeit liegt bei hohem Eigenverbrauch und Nutzung eines Speichers typischerweise bei 8 bis 12 Jahren.

Was kostet der Solar-Check von SolarMatch? Nichts. Der Solar-Check ist vollständig kostenlos, ohne Registrierung und ohne Angabe von Kontaktdaten nutzbar. Das Ergebnis mit Ertrag, Eigenverbrauch, Ersparnis, Amortisation und CO₂-Bilanz liegt in unter einer Minute vor.

Wie genau ist die Berechnung des Solar-Checks? Die Berechnung basiert auf der PVGIS-Datenbank der EU-Kommission mit einer Abweichung von ±3–5 Prozent. Die Ergebnisse sind standortgenaue Schätzungen und ersetzen kein individuelles Installationsangebot.

Was wird für den Solar-Check benötigt? Postleitzahl, ungefähre Dachfläche, Ausrichtung sowie der Jahresstromverbrauch – alternativ genügt die Angabe der Personenzahl im Haushalt.

Quellen

  • https://www.logicenergy.de/neuigkeiten/eeg-verguetung-2026
  • https://www.deutsche-sanierungsberatung.de/artikel/einspeisevergutung-2025
  • https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/spartipps/einspeiseverguetung-pv-anlagen/
  • https://ennergy.de/aktuelle-photovoltaik-einspeiseverguetung/
  • https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/photovoltaikanlage/einspeiseverguetung
  • https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
  • https://reduco.ai/blog/einspeiseverguetung-aenderungen-2026-2027
  • https://www.solaranlage-ratgeber.de/pv-anlage-2026-kaufen-oder-warten-alles-zur-geplanten-abschaffung-der-einspeiseverguetung

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