Das Solarspitzengesetz ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft und verändert die Spielregeln für neue Photovoltaikanlagen grundlegend. Wer heute eine Anlage plant oder gerade installiert hat, muss drei Neuerungen kennen: die Smart-Meter-Pflicht ab 7 kW, die 60%-Einspeisebegrenzung ohne Messsystem und den Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen.
Was ist das Solarspitzengesetz – und warum wurde es eingeführt?
Das Solarspitzengesetz trägt offiziell den Namen „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen". Der Name beschreibt das Ziel direkt: Zu Spitzenzeiten – etwa an sonnigen Sommertagen – speisen Millionen Solaranlagen gleichzeitig ein und drücken den Börsenstrompreis ins Negative. Das Gesetz soll diese Überschusssituationen abpuffern, indem neue Anlagen steuerbar werden und die Einspeisung bei Überfluss gedrosselt werden kann.
Das Gesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. Für alle Anlagen, die bis zum 24. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, gilt vollständiger Bestandsschutz – weder die 60%-Begrenzung noch die Steuerungspflicht betreffen ältere Anlagen.
Wen trifft die Smart-Meter-Pflicht – und ab welcher Anlagengröße?
Die Smart-Meter-Pflicht gilt ab 7 Kilowatt installierter Leistung am Wechselrichter. Maßgeblich ist die Nennleistung des Wechselrichters, nicht die Modulleistung. Typische Einfamilienhaus-Anlagen mit 8 bis 10 kWp liegen damit häufig über dieser Schwelle und sind direkt betroffen.
Konkret bedeutet das: Wer ab dem 25. Februar 2025 eine neue Anlage mit mindestens 7 kW in Betrieb nimmt, muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) einbauen lassen – und die Anlage muss fernsteuerbar sein. Letzteres ist laut den Rechercheergebnissen ab 2026 für alle neuen Anlagen ab dieser Leistungsgrenze verpflichtend.
Was kostet der Smart Meter?
Die maximalen Betriebskosten für kleine Anlagen liegen bei 20 Euro pro Jahr. Die Installation übernimmt der zuständige Messstellenbetreiber. Wer genauere Zahlen zur Nachrüstung braucht, findet eine ausführliche Aufschlüsselung im Ratgeber zu intelligenten Stromzählern und der Steuerungspflicht 2026.
Was bedeutet die 60%-Begrenzung in der Praxis?
Neue Photovoltaikanlagen unter 25 kW dürfen ohne intelligentes Messsystem maximal 60 Prozent ihrer Maximalleistung ins Netz einspeisen. Sobald der Smart Meter mit Steuerbox aktiviert ist, entfällt diese Drossel automatisch.
Ein Beispiel: Eine 10-kWp-Anlage ohne iMSys kann in der Spitze nur 6 kW einspeisen – die restlichen 4 kW werden gekappt, selbst wenn die Sonne voll scheint und kein Eigenverbrauch stattfindet.
Wie hoch sind die tatsächlichen Ertragsverluste?
Die Verluste hängen stark von Ausrichtung und Nutzungsverhalten ab:
- Süddach mit Volleinspeisung: rund 5,5 Prozent Ertragsverlust pro Jahr
- Ost-West-Ausrichtung: nur 1 bis 2 Prozent Verlust
- Mit Batteriespeicher und hohem Eigenverbrauch: der Verlust sinkt oft unter 2 Prozent
Das zeigt: Wer seine Anlage auf Eigenverbrauch auslegt, spürt die 60%-Grenze kaum. Bei Volleinspeisung dagegen – also wenn der gesamte produzierte Strom ins Netz geht – sind die Verluste spürbarer. Mehr dazu, wie sich Eigenverbrauch und Speicher auf die Wirtschaftlichkeit auswirken, erklärt der Ratgeber zur Solaranlage ohne Speicher 2026.
Wie wirkt sich das Gesetz auf die Einspeisevergütung aus?
Das Solarspitzengesetz bringt eine weitere wichtige Änderung: Bei negativen Börsenpreisen entfällt die Einspeisevergütung vollständig. Rutscht der Strompreis an der Börse ins Negative, wird für neuere PV-Anlagen keine Vergütung für eingespeisten Strom gezahlt. Der 20-jährige Vergütungszeitraum verlängert sich um diese ausgesparten Stunden – die Vergütung fällt also nicht weg, sondern verschiebt sich nach hinten.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell (Stand 2026)?
Für Anlagen bis 10 kWp gelten laut Recherche ab dem 1. Februar 2026 folgende Sätze:
- Teileinspeisung: 7,78 ct/kWh
- Volleinspeisung: 12,35 ct/kWh
Zum 1. August 2026 sinken diese Werte durch die reguläre halbjährliche Degression von einem Prozent auf voraussichtlich 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung). Eine detaillierte Übersicht der aktuellen Vergütungssätze und wie sich die Degression auswirkt, bietet der Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026.
Lohnt sich Einspeisen überhaupt noch?
Die Vergütungssätze verdeutlichen eine bekannte Rechnung: Selbst genutzter Solarstrom ersetzt Netzstrom, der aktuell rund 37 ct/kWh kostet. Eingespeister Strom bringt dagegen nur etwa 7,78 ct/kWh. Der Eigenverbrauch ist damit fast fünfmal so wertvoll wie die Einspeisung – und das gilt unabhängig vom Solarspitzengesetz. Mit Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil von typisch rund 30 Prozent auf bis zu rund 65 Prozent steigern. Das relativiert die Wirkung der 60%-Einspeisebegrenzung erheblich: Wer wenig einspeist, verliert durch die Drossel wenig.
Was ändert sich beim Smart-Meter-Rollout bis 2032?
Messstellenbetreiber müssen ihren Rollout laut den Rechercheergebnissen im Jahr 2026 deutlich beschleunigen. Für viele neu auszustattende Messstellen muss die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen bis Ende 2032 bei mindestens 90 Prozent der Stellen abgeschlossen sein. Das bedeutet: Wer eine neue Anlage plant, sollte frühzeitig klären, wie weit der Rollout beim zuständigen Netzbetreiber fortgeschritten ist – denn die Wartezeit auf den Smart Meter kann die Phase mit der 60%-Begrenzung verlängern.
Gilt die 60%-Begrenzung auch für Bestandsanlagen?
Nein. Alle PV-Anlagen, die bis zum 24. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, genießen vollen Bestandsschutz. Für sie gilt weder die Einspeisebegrenzung noch die Steuerungspflicht. Wer eine ältere Anlage betreibt, ist von diesen Neuregelungen nicht betroffen – auch nicht bei einer Erweiterung, solange die neue Leistung unterhalb der Schwelle bleibt. Wer dagegen kurz vor einer Dachsanierung steht und die alte Anlage erhalten möchte, findet nützliche Hinweise im Ratgeber zur Solaranlage vor Dachsanierung.
Was kommt ab Juni 2026 noch dazu: Energy Sharing
Ab dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing als zusätzlicher Erlöshebel verfügbar. Damit können Solarstrom-Erzeuger ihren überschüssigen Strom direkt an Nachbarn oder andere Teilnehmer eines lokalen Netzwerks weitergeben. Das eröffnet neue Möglichkeiten besonders für Haushalte, die mehr produzieren als sie selbst verbrauchen und nicht auf Volleinspeisung setzen wollen. Wie Energy Sharing konkret funktioniert und was rechtlich dabei zu beachten ist, erklärt der Ratgeber zu Energy Sharing ab Juni 2026.
Lohnt sich eine neue Solaranlage trotz Solarspitzengesetz?
Ja – mit der richtigen Auslegung. Eine typische Photovoltaikanlage amortisiert sich bei hohem Eigenverbrauch und Nutzung eines Speichers in rund 8 bis 12 Jahren. Die wichtigsten Hebel sind:
- Eigenverbrauch maximieren statt auf Einspeisung setzen – selbst genutzter Strom ist deutlich wertvoller als eingespeister
- Batteriespeicher prüfen – steigert den Eigenverbrauch von ~30 % auf ~65 % und reduziert gleichzeitig die Auswirkungen der 60%-Begrenzung auf nahezu null
- Smart Meter frühzeitig beantragen – damit die Drossel so kurz wie möglich aktiv ist
- Anlagenleistung prüfen – wer knapp unter 7 kW bleibt, ist von der iMSys-Pflicht zunächst nicht betroffen
Die realen Ertragsverluste durch die 60%-Regel sind für eigenverbrauchsorientierte Anlagen mit Speicher gering. Für Volleinspeisung-Konzepte dagegen lohnt sich eine genaue Berechnung.
Wie lässt sich das für die eigene Adresse berechnen?
Einen schnellen Überblick liefert der kostenlose Solar-Check von SolarMatch: PLZ, Dachfläche und Ausrichtung eingeben, Jahresstromverbrauch oder Personenzahl angeben – und in unter einer Minute liegen Ertrag, Eigenverbrauch, Ersparnis, Amortisation und CO₂-Bilanz vor. Die Berechnung basiert auf der PVGIS-Datenbank der EU-Kommission mit einer Genauigkeit von ±3–5 Prozent. Keine Registrierung, keine Kontaktdaten, keine Hürden.
Zusammenfassung: Was Hausbesitzer jetzt konkret tun sollten
| Situation | Handlungsempfehlung | |---|---| | Neue Anlage unter 7 kW geplant | Keine iMSys-Pflicht, 60%-Regel beachten | | Neue Anlage ab 7 kW geplant | Smart Meter frühzeitig beim Netzbetreiber beantragen | | Anlage bereits vor 25.2.2025 in Betrieb | Bestandsschutz – keine Änderungen nötig | | Volleinspeisung geplant | Ertragsverlust bis 5,5 % einkalkulieren | | Eigenverbrauch mit Speicher | Verlust durch 60%-Regel meist unter 2 % |
FAQ: Solarspitzengesetz 2026
Ab wann gilt das Solarspitzengesetz? Das Gesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt für alle Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.
Gilt die 60%-Begrenzung dauerhaft? Nein. Sobald der Smart Meter mit Steuerbox installiert und aktiviert ist, entfällt die 60%-Drossel automatisch.
Was kostet der Smart Meter jährlich? Die maximalen Betriebskosten liegen bei kleinen Anlagen bei 20 Euro pro Jahr.
Verliere ich Vergütung bei negativen Strompreisen? Ja, bei negativen Börsenpreisen entfällt die Einspeisevergütung für neuere Anlagen. Der 20-jährige Vergütungszeitraum verlängert sich entsprechend um diese Stunden.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell (Stand 2026)? Für Anlagen bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,35 ct/kWh (Volleinspeisung) ab Februar 2026. Ab August 2026 sinken die Sätze voraussichtlich auf 7,70 ct/kWh bzw. 12,22 ct/kWh.
Lohnt sich der Solar-Check vor der Planung? Ja – der kostenlose Solar-Check von SolarMatch berechnet Ertrag, Ersparnis und Amortisation in unter einer Minute, anonym und ohne Registrierung, auf Basis der EU-Kommissions-Datenbank PVGIS.
Quellen
- https://www.metergrid.de/blog/solarspitzengesetz-erklart-auswirkungen-2026-fur-pv-und-mieterstrom
- https://futurefox-greendeal.de/2026/05/31/smart-meter-pflicht-2026/
- https://www.logicenergy.de/neuigkeiten/smart-meter-pflicht-2026-pv
- https://www.mein-eigenheim.de/solar/einspeiseverguetung-photovoltaik.html
- https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/planung/60-prozent-regel
- https://checkalle.de/wirkleistungsbegrenzung-60-prozent-regel/
- https://photovoltaik.org/kosten/einspeiseverguetung
- https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/spartipps/einspeiseverguetung-pv-anlagen/
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Wie dieser Ratgeber entsteht
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