Ich verifiziere die beanstandete Stelle zur Direktvermarktungspflicht. Die Verifikation ist klar: Die geplante Absenkung der Direktvermarktungspflicht auf 25 kWp wurde in der finalen Fassung des Solarspitzengesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 51 vom 21.02.2025) gestrichen . Stand April 2026 gilt weiterhin: pflichtige geförderte Direktvermarktung für PV-Anlagen ab über 100 kW installierter Leistung. Der Artikel muss korrigiert werden. Die fehlerhafte Passage befindet sich im FAQ-Bereich. Hier ist der vollständig korrigierte Artikel: # Post-EEG-Anlagen 2026: Neue Erlösmodelle und Geschäftsmöglichkeiten für ausgeförderte Solaranlagen Wer eine Photovoltaikanlage aus dem Jahr 2000 oder früher betreibt, hat die geförderte Phase bereits hinter sich. Ab 2026 kommen weitere Jahrgänge hinzu. Was dann passiert, welche Erlöse realistisch sind und welche Geschäftsmodelle sich für ausgeförderte Anlagen tatsächlich rechnen – das erklärt dieser Ratgeber.
Was sind Post-EEG-Anlagen und wen betrifft das ab 2026?
Als Post-EEG-Anlage gilt jede Photovoltaikanlage, deren gesetzlicher Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ausgelaufen ist. Die Förderung endet nach 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Wer seine Anlage also im Jahr 2004 in Betrieb genommen hat, verliert den Vergütungsanspruch mit Ablauf des Jahres 2025 – und ist ab 2026 auf andere Erlösmodelle angewiesen.
Betroffen sind in Deutschland schätzungsweise Hunderttausende kleinere Anlagen, vor allem auf Einfamilienhäusern, die in den frühen 2000er-Jahren installiert wurden. Viele davon sind technisch weiterhin voll funktionsfähig und können noch 10 bis 15 Jahre Strom produzieren. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr: „Wie hoch ist meine Vergütung?" – sondern: „Wie nutze ich den Strom am wirtschaftlichsten?"
Welche Erlöse sind ohne EEG-Förderung realistisch?
Ohne Förderanspruch liegen die erzielbaren Erlöse für eingespeisten Strom deutlich unter dem, was EEG-Anlagen erhalten. Post-EEG-Anlagen erzielen derzeit etwa 3 bis 5 Cent pro Kilowattstunde zum Marktwert Solar. Zum Vergleich: Die aktuelle EEG-Einspeisevergütung für neue Anlagen liegt je nach Anlagengröße und Einspeiseart zwischen 7,78 Cent/kWh (kleine Anlagen bis 10 kWp, Teileinspeisung) und 5,50 Cent/kWh (Anlagen 40–100 kWp, Teileinspeisung) (Stand: Februar bis Juli 2026, Quelle: Bundesnetzagentur).
Für Anlagen, die noch Förderanspruch haben, ist der anzulegende Wert seit 2023 auf maximal 10 Cent pro kWh gedeckelt (Jahresmarktwert Solar, laut Clearingstelle EEG/KWKG). Für ausgeförderte Anlagen ist dieser Deckel irrelevant – sie erhalten schlicht den aktuellen Marktwert, der erheblich darunterliegt.
Kurzfazit für die Kalkulation: Mit reiner Einspeisung ist nach dem EEG-Ende wirtschaftlich wenig zu holen. Die Rendite steckt im Eigenverbrauch.
Eigenverbrauch: Warum selbst genutzter Solarstrom so viel mehr wert ist
Der wirtschaftlich stärkste Hebel für Post-EEG-Anlagen ist der Eigenverbrauch. Selbst genutzter Solarstrom ersetzt Netzstrom, der derzeit je nach Tarif rund 35 bis 40 Cent pro kWh kostet. Eine Anlage produziert Strom für unter 8 Cent pro kWh (Quelle: Rechercheergebnisse). Die Differenz ist der eigentliche Gewinn.
Bei einer typischen Anlage ohne Speicher liegt der Eigenverbrauchsanteil bei etwa 30 Prozent der Jahresproduktion – der Großteil des Stroms wird zu Zeiten eingespeist, in denen niemand zuhause ist oder gerade wenig Verbrauch anfällt. Mit einem Batteriespeicher steigt dieser Anteil auf rund 65 Prozent (Quelle: SolarMatch-Eigendaten). Das bedeutet: Mehr als doppelt so viel des produzierten Stroms wird zum Haustarif von 35 bis 40 Cent/kWh genutzt, statt für 3 bis 5 Cent ins Netz eingespeist zu werden.
Wer seine ausgeförderte Anlage noch ohne Speicher betreibt, sollte die Nachrüstung jetzt konkret durchrechnen. Der Artikel Stromspeicher richtig dimensionieren: Welche Speichergröße passt zu meiner PV-Anlage? erklärt, welche Kapazität bei welcher Anlagengröße sinnvoll ist.
Gibt es eine Anschlussförderung für ausgeförderte Anlagen?
Ja – und das ist eine wichtig zu wissende Übergangsregelung. Mit dem im Mai 2024 beschlossenen Solarpaket I wurde eine Anschlussförderung für sogenannte Ü20-Anlagen (Anlagen, deren EEG-Förderung abgelaufen ist) bis zum 31. Dezember 2032 verlängert (Quelle: Solarpaket I, Mai 2024). Diese Regelung ermöglicht es Betreibern kleiner Anlagen, weiterhin Strom ins Netz einzuspeisen und dafür eine – wenn auch deutlich geringere – Vergütung zu erhalten, anstatt komplett leer auszugehen.
Die genauen Konditionen dieser Anschlussförderung hängen von Anlagengröße und Einspeisung ab. Wichtig: Diese Regelung ist eine Übergangsmaßnahme und kein dauerhaftes Erlösmodell. Wer langfristig plant, sollte die Eigenverbrauchsoptimierung und alternative Vermarktungsmodelle in den Fokus rücken.
Was ist Direktvermarktung und für wen ist sie relevant?
Direktvermarktung bedeutet, dass der Solarstrom nicht über die feste EEG-Einspeisevergütung abgerechnet wird, sondern direkt am Strommarkt verkauft wird – typischerweise über einen spezialisierten Direktvermarkter. Dieser erhält eine Managementprämie und leitet den Erlös (abzüglich seiner Kosten) an den Anlagenbetreiber weiter.
Wer ist betroffen?
- Ab 100 kWp ist Direktvermarktung Pflicht (Marktprämienmodell)
- Für Anlagen unter 100 kWp ist Direktvermarktung freiwillig und wird vereinfacht
Für Post-EEG-Anlagen unter 100 kWp, die keine Anschlussförderung in Anspruch nehmen, ist Direktvermarktung eine freiwillige Option, die sich jedoch bei den aktuellen Marktpreisen kaum rentiert. Die Kosten für Direktvermarkter liegen typischerweise zwischen 0,1 und 0,4 Cent pro kWh (Quelle: Rechercheergebnisse 2026). Bei einer 250-kWp-Anlage mit rund 250.000 kWh Jahresertrag entspricht das einem Verwaltungsaufwand von etwa 250 bis 1.000 Euro pro Jahr – überschaubar, aber bei 3 bis 5 Cent Erlös pro kWh trotzdem ein spürbarer Kostenfaktor.
Neue Geschäftsmodelle: Was kommt nach der Einspeisevergütung?
Neben dem klassischen Eigenverbrauch und der Direktvermarktung entwickeln sich ab 2026 weitere Ansätze, die für Betreiber ausgeförderte Anlagen interessant werden könnten:
Energy Sharing: Strom an Nachbarn verkaufen
Seit Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland möglich. Dabei können Solarstromerzeuger ihren überschüssigen Strom direkt an Nachbarn oder andere lokale Abnehmer liefern – ohne den Umweg über das klassische Netz und ohne einen großen Energieversorger als Mittelsmann. Welche rechtlichen Voraussetzungen dabei gelten und ob sich das wirtschaftlich rechnet, erklärt der Artikel Energy Sharing ab Juni 2026: Solarstrom an Nachbarn verkaufen – rechtliche Voraussetzungen und Wirtschaftlichkeit.
Eigenverbrauchsoptimierung durch intelligente Lastverlagerung
Wer Elektrogeräte, Wärmepumpen oder Elektroautos besitzt, kann deren Betrieb gezielt auf Solarproduktionszeiten legen. Das erhöht den Eigenverbrauch ohne zusätzliche Investition in einen Speicher. Wichtig: Das Solarspitzengesetz 2026 mit Smart-Meter-Pflicht und 60-Prozent-Begrenzung beeinflusst, wie und wann Strom ins Netz fließen darf – auch für Bestandsanlagen relevant.
Mieterstrommodell für größere Gebäude
Wer eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus betreibt, kann den Solarstrom direkt an die Mieter verkaufen. Der Preis liegt unter dem lokalen Netzstromtarif – für Mieter günstiger als konventioneller Strom, für den Vermieter rentabler als reine Einspeisung. Dieses Modell erfordert jedoch Messkonzept, Abrechnung und einen Liefervertrag pro Mieter.
Was ändert sich ab 2027 für neue Solaranlagen?
Für Betreiber ausgefördeter Anlagen ist auch der Blick nach vorne relevant: Ab dem 1. Januar 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen abgeschafft und durch marktorientierte Modelle ersetzt werden (Quelle: Rechercheergebnisse, Stand der Diskussion). Stattdessen ist eine sogenannte Übergangszahlung geplant: Wer ab 2027 eine Anlage unter 50 kW installiert, soll demnach für 36 Monate eine feste Vergütung erhalten – etwa 1 Cent pro kWh unter der bisherigen regulären Vergütung (Quelle: Rechercheergebnisse). Diese Pläne sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig in Kraft getreten und sollten als „voraussichtlich" eingestuft werden.
Für Eigentümer, die noch eine neue Anlage planen, kann sich ein schnelles Handeln lohnen – auch hinsichtlich der aktuellen Kostenentwicklung bei Modulen (mehr dazu im Artikel Solaranlage 2026: Modulpreise steigen – jetzt kaufen oder warten?).
Lohnt sich eine ausgeförderte Anlage überhaupt noch?
Eine ausgeförderte Anlage, die noch funktionsfähig ist, hat ihren wirtschaftlichen Wert noch nicht verloren – im Gegenteil. Die Anlage ist vollständig abgeschrieben, die Investitionskosten sind gedeckt. Jeder Kilowattstunde Eigenverbrauch spart ab diesem Moment direkt Netzstromkosten in Höhe von rund 35 bis 40 Cent/kWh.
Bei hohem Eigenverbrauch und Nutzung eines Speichers amortisiert sich eine neue PV-Anlage laut SolarMatch-Berechnungen in rund 8 bis 12 Jahren. Für eine ausgeförderte Anlage, die ohnehin vorhanden ist, gilt: Die Frage ist nicht Amortisation, sondern Optimierung.
Wer prüfen möchte, wie viel eine bestehende oder neue Anlage an seinem Standort tatsächlich bringt, kann den kostenlosen Solar-Check von SolarMatch nutzen. In unter einer Minute liefert er – ohne Registrierung und ohne Angabe von Kontaktdaten – standortgenaue Ertrags-, Ersparnis- und Amortisationswerte auf Basis der PVGIS-Datenbank der EU-Kommission (Genauigkeit ±3–5 %). Dafür genügen Postleitzahl, Dachfläche, Ausrichtung und ungefährer Jahresstromverbrauch.
Welche Schritte sollten Betreiber ausgefördeter Anlagen jetzt gehen?
- Förderstatus prüfen: Wann läuft oder lief die EEG-Vergütung aus? Einfach Inbetriebnahmejahr plus 20 Jahre (plus das Inbetriebnahmejahr selbst) rechnen.
- Anschlussförderung beantragen: Wer Anspruch auf die Ü20-Übergangsregelung hat, sollte diesen aktiv beim Netzbetreiber geltend machen – sie gilt bis Ende 2032.
- Eigenverbrauch analysieren: Wie viel Strom wird tatsächlich selbst verbraucht? Gibt es Potenzial durch Lastverlagerung oder Speichernachrüstung?
- Speicher prüfen: Bei einem Eigenverbrauchsanteil unter 40 Prozent lohnt sich die Berechnung einer Speichernachrüstung. Mehr dazu im Artikel Photovoltaik-Eigenverbrauch erhöhen: Lohnt sich ein Batteriespeicher?
- Direktvermarktung bei großen Anlagen prüfen: Ab 100 kWp Pflicht, darunter freiwillig – Kosten-Nutzen-Rechnung anstellen.
- Energy Sharing und Mieterstrom prüfen: Besonders für Mehrfamilienhäuser und Eigentümer mit Nachbarschaftsinteresse attraktiv.
FAQ: Post-EEG-Anlagen und Direktvermarktung
Wann endet die EEG-Förderung meiner Anlage? Die Förderung läuft 20 Kalenderjahre nach Inbetriebnahme aus, zuzüglich des Inbetriebnahmejahres selbst. Eine Anlage aus 2004 verliert ihren Vergütungsanspruch also mit Ablauf des Jahres 2025.
Was passiert mit meinem Strom nach dem EEG-Ende? Ohne Anschlussregelung kann der Strom entweder selbst verbraucht, direkt vermarktet oder über die Ü20-Übergangsregelung (bis Ende 2032) weiter eingespeist werden.
Wie viel Vergütung gibt es für ausgeförderte Anlagen noch? Ohne Förderung erzielen Post-EEG-Anlagen am Markt derzeit etwa 3 bis 5 Cent pro kWh. Die Anschlussförderung nach Solarpaket I bietet eine Übergangsregelung.
Ab welcher Anlagengröße ist Direktvermarktung Pflicht? Ab 100 kWp ist Direktvermarktung Pflicht, darunter ist sie freiwillig.
Was kostet ein Direktvermarkter? Typischerweise zwischen 0,1 und 0,4 Cent pro kWh – das sind bei einer 250-kWp-Anlage rund 250 bis 1.000 Euro pro Jahr.
Wie prüfe ich den wirtschaftlichen Nutzen meiner Anlage heute? Der kostenlose Solar-Check von SolarMatch (ohne Registrierung, ohne Kontaktdaten) liefert in unter einer Minute standortgenaue Ertragswerte auf Basis der PVGIS-Datenbank der EU-Kommission – mit einer Genauigkeit von ±3–5 %.
Quellen
- https://www.ohana-invest.de/solarstrom-verkaufen/
- https://www.enbw.com/solar/post-eeg
- https://www.solar.enviam.de/ratgeber/post-eeg
- https://energis.de/ratgeber/photovoltaik/ende_eeg_foerderung
- https://www.nuernberg.de/internet/solarinitiative/ue20pvanlagen.html
- https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/photovoltaikanlage/einspeiseverguetung
- https://t-online.de/finanzen/energie/id_101347894/eeg-reform-reiche-gibt-nach-solarfoerderung-laeuft-schrittweise-aus.html
- https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-wirtschaftlichkeit/post-eeg-anlagen-was-tun-wenn-die-foerderung-ausgelaufen-ist
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Wie dieser Ratgeber entsteht
Erstellt von der DeineSolar.Energy-Redaktion auf Basis geprüfter, öffentlich belegbarer Quellen (u. a. der PVGIS-Datenbank der EU-Kommission) und redaktionell auf Faktentreue geprüft. Die verwendeten Quellen stehen am Ende des Artikels. Bei neuer Förder- oder Gesetzeslage aktualisieren wir den Beitrag.
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